eRezept Bestellungen bis Dezember
Ab dem 01. Januar 2022 müssen Ärzte und Ärztinnen das elektronische Rezept für Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden, nutzen.
Seit dem 20. Oktober haben Anwender der Praxissoftware die Möglichkeit das Modul „eRezept“ bei uns zu erwerben. Aufgrund der hohen Nachfrage und der Installation weiterer eDienste sind wir dazu gezwungen, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Bei Bestellungen, die nach dem 1. Dezember 2021 bei uns eingehen, können wir eine fristgerechte Freischaltung zum 1. Januar 2022 und damit Nutzung des Moduls nicht gewährleisten!
Das Modul wird mit dem Quartalsupdate 1/2022 (voraussichtlich ab Mitte Dezember) ausgeliefert. Somit können Sie das eRezept, wie vom Gesetzgeber gefordert, fristgerecht ab dem 01. Januar 2022 nutzen, wenn Sie wir oben erwähnt die Bestellfrist einhalten.
Des Weiteren haben wir Ihnen auch ein „Frage und Antworten“-Dokument zum Thema eRezept zusammengestellt. Wenn Sie weitere Fragen zum eRezept haben, dann wenden Sie sich an unseren Vertrieb unter vertrieb@ifasystems.de.
Hier finden Sie das Bestellformular.